Angriff! Mit Gegenwehr?

‚Beisst dich ein Hund und du beisst ihn nicht wieder zurück, so sagt er, du habest keine Zähne.‘  Sprichwort

Angriff! Mit oder ohne Folgen?

Wenn man so von den ganzen Opfern liest oder hört, wundert man sich schon.

Aber es gibt ihn doch den:

Notwehrparagraf  §32, Strafgesetzbuch (StGB)

Schauen wir mal was dieser Paragraph besagt:

Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Die Notwehr muss aber im Verhältnis stehen (da lass ich mal die Knarre lieber zuhause)….

Kommst doch mal überraschend, also hart auf  hart – gilt:

Notwehrparagraf § 33 (StGB):

„Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.“

‚Was bringt zu Ehren ? Sich zu wehren‘ (Buch der Betrachtungen)

Schreibe einen Kommentar